
Die Gauselmann Gruppe bzw. deren Marke XTip konnten einen kleinen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht in Bremen erzielen. Hintergrund ist eine ausbleibende Erlaubnis der Bremer Innenbehörde für drei Wettshops des Buchmachers XTip. Bis eine Entscheidung über die Verlängerung in einem eigenen Hauptsacheverfahren gefällt wurde, darf XTip seine drei Shops damit erst einmal geöffnet lassen. 1osx
Bislang hat die Bremer Innenbehörde XTip keine Erlaubnis für den Weiterbetrieb seiner drei Wettbüros über den 30. Juni 2023 hinaus erteilt. Eigentlich hätten diese deshalb spätestens zum 1. Juli 2023 ihren Betrieb einstellen müssen. Genau dagegen hat sich der Wettanbieter nun erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht gewehrt.
Die Gauselmann Gruppe teilte mit, dass das Gericht eine aufschiebende Wirkung der Klagen in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren angeordnet hat. Bedeutet konkret: Solange in der Hauptsache, dem Verfahren rund um die Schließung der Wett-Shops, keine Entscheidung gefällt wurde, dürfen diese geöffnet bleiben.
Dass erneut Sportwetten-Shops in Bremen im Fokus von Meldungen stehen, ist nichts Neues. Im vergangenen Jahr sorgte eine Änderung im Bremer Glücksspielgesetz für Aufsehen. Seit dem müssen die Betreiber den rechtmäßigen Betrieb ihrer Wett-Shops belegen können. Mutterkonzern Gauselmann hatte dies für XTip lückenlos getan.
Auch das war keine wirkliche Überraschung. Die Gauselmann Gruppe ist mit der Marke XTip bereits seit 2013 auf dem Sportwettenmarkt in Deutschland aktiv. Neben zahlreichen Wettshops betreibt der Buchmacher auch eine Online-Plattform, welche durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder lizenziert ist.
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